Wohnung inserieren auf ImmobilienScout24, Immowelt und Kleinanzeigen: gleichzeitig und ohne Doppelarbeit
Wohnung auf ImmobilienScout24, Immowelt und Kleinanzeigen gleichzeitig inserieren: die Portale im Vergleich, das überzeugende Inserat, Pflichtangaben und wie Sie die Anfragen danach bündeln.
Die meisten Mietinteressenten suchen auf ImmobilienScout24, Immowelt oder Kleinanzeigen, aber längst nicht alle auf allen drei Portalen. Wer nur eines nutzt, erreicht einen Teil der Suchenden nicht. Wer alle drei nutzt, tippt dasselbe Exposé dreimal ab, pflegt jede Änderung dreifach und beantwortet Anfragen aus drei Postfächern.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie gleichzeitig auf allen drei Portalen inserieren, was ein Inserat braucht, das die richtigen Anfragen bringt, welche Pflichtangaben gelten und wie Sie die Anfragen danach im Griff behalten.
Die drei Portale im Vergleich
ImmobilienScout24
Das größte Immobilienportal in Deutschland mit den ausführlichsten Suchfiltern. Mit „ab 0 €“ wirbt ImmoScout24 für ein kostenloses Basis-Inserat, das eng begrenzt ist: höchstens 10 Kontaktanfragen, kurze Laufzeit (7 Tage bei Nachmietersuche), automatisches Ende und nur ein Gratis-Inserat pro 6 Monate. Zum Vergleich: In den Plattformdaten von ImmoSchedule kamen im Schnitt 163 Anfragen je Inserat. Für eine echte Mietersuche brauchen Sie deshalb ein bezahltes Paket; dessen Preis richtet sich nach Rubrik und Laufzeit (14 Tage, 1 Monat oder 3 Monate) und steht erst im Buchungsdialog.
Immowelt
Das zweite große Portal mit eigenem Nutzerkreis. Seit dem 19. November 2025 ist der erste Monat im Einsteigerpaket „immoBasis“ für private Vermieter kostenlos, ohne Begrenzung der Anfragen. Die Bedingungen stehen im Kleingedruckten: Das Inserat verlängert sich automatisch zum regulären Preis, wenn Sie nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf kündigen, und dasselbe Objekt lässt sich nur einmal innerhalb von 3 Monaten kostenlos veröffentlichen. Den Preis nach dem Gratismonat nennt immowelt in der Ankündigung nicht. Tragen Sie sich das Kündigungsdatum beim Buchen in den Kalender ein.
Kleinanzeigen
Das frühere eBay Kleinanzeigen. Private Vermieter können zwei Mietwohnungsanzeigen gleichzeitig und zwei neue Anzeigen je 30 Tage kostenlos einstellen; eine kostenlose Anzeige läuft 60 Tage. Jede weitere Anzeige und jede Verlängerung kostet 19,99 €. Die Anfragen sind zahlreich, aber weniger vorsortiert. Einzelheiten zu Freigrenzen, Laufzeit und Hervorhebungen stehen im Leitfaden Kleinanzeigen Immobilien: Vermieten ohne Gebühren.
| Portal | Kosten für Private (Stand Oktober 2026) | Laufzeit | Anfragen |
|---|---|---|---|
| ImmobilienScout24 | Gratis-Basis mit max. 10 Kontaktanfragen, 1× in 6 Monaten; sonst Preis je Rubrik und Laufzeit im Buchungsdialog | 14 Tage, 1 oder 3 Monate | meist gezielt |
| Immowelt | erster Monat 0 €, verlängert sich automatisch kostenpflichtig; gleiches Objekt 1× in 3 Monaten gratis | ab 1 Monat | meist gezielt |
| Kleinanzeigen | 2 Anzeigen gleichzeitig kostenlos, sonst 19,99 € | 60 Tage (kostenlos), 30 Tage (bezahlt) | zahlreich, weniger vorsortiert |
„Ab 0 €“ heißt bei allen drei Portalen: ein Einstiegsangebot mit Grenzen bei Laufzeit, Anfragen oder Wiederholung. Was die Suche tatsächlich kostet, hängt davon ab, wie lange sie dauert und ob Sie Löschen und Neu-Einstellen vermeiden. Neu einstellen hilft nicht weiter: Immowelt gewährt den Gratismonat für dasselbe Objekt nur einmal in 3 Monaten, Kleinanzeigen wertet eine gelöschte und neu eingestellte Anzeige als Duplikat. Prüfen Sie die Konditionen vor dem Inserat direkt beim Portal, sie ändern sich regelmäßig.
Warum auf allen Portalen gleichzeitig?
- Reichweite am Anfang: Die meisten Anfragen gehen in den ersten Tagen ein. Wer dann auf allen Portalen sichtbar ist, hat die größte Auswahl.
- Einheitliche Angaben: Steht auf einem Portal eine andere Warmmiete als auf dem anderen, wirkt das Inserat unzuverlässig und erzeugt Rückfragen.
- Vergleich der Kanäle: Sie sehen, welches Portal für Ihre Wohnung die passenden Bewerber bringt, und können beim nächsten Mal gezielter buchen.
Dasselbe Inserat auf verschiedenen Portalen ist üblich. Dasselbe Objekt mehrfach auf einem Portal einzustellen, verstößt dagegen in der Regel gegen die Nutzungsbedingungen.
So funktioniert das gleichzeitige Inserieren
Private Vermieter haben keinen direkten Zugang zu den technischen Schnittstellen der Portale. Diesen Zugang haben Dienste, die Inserate im Branchenstandard OpenImmo an mehrere Portale übertragen. Der Ablauf ist immer ähnlich:
- Unterlagen sammeln: Fotos, Grundriss, Energieausweis, Eckdaten zu Miete und Nebenkosten.
- Inserat einmal erfassen: Titel, Beschreibung, Ausstattung und Bilder in einem Formular.
- Portale wählen und veröffentlichen: Das Inserat geht gleichzeitig auf die gewählten Portale.
- Änderungen zentral pflegen: Neuer Preis oder neues Foto? Die Änderung wird an alle Portale übertragen.
- Nach der Vermietung überall deaktivieren: So kommen keine Anfragen mehr für eine vergebene Wohnung.
Achten Sie beim Anbieter darauf, ob die Portalgebühren im Preis enthalten sind oder zusätzlich anfallen.
Das Inserat, das passende Anfragen bringt
Titel
Nennen Sie im Titel, was Suchende filtern und vergleichen: Zimmerzahl, Fläche, ein besonderes Merkmal und die Lage. „Helle 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 78 m², Nähe Stadtpark“ sagt mehr als „Schöne Wohnung“.
Bilder
Fotos entscheiden, ob jemand das Inserat überhaupt öffnet.
- bei Tageslicht fotografieren, Licht einschalten, aufräumen
- jeden Raum zeigen, auch Bad, Küche und Flur
- einen Grundriss beifügen
- das stärkste Bild an den Anfang stellen
- keine Personen, Namensschilder oder Autokennzeichen im Bild
Beschreibung
Beschreiben Sie Wohnung, Ausstattung und Umgebung sachlich und vollständig. Nennen Sie auch Schwächen wie ein älteres Bad. Das erspart Besichtigungen mit Interessenten, die danach absagen. KI-Werkzeuge liefern schnell einen guten Entwurf. Prüfen Sie aber jede Angabe zu Fläche, Baujahr, Energie und Kosten, bevor Sie veröffentlichen.
Eckdaten
Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Kaution, Bezugstermin und Regeln zu Haustieren gehören gut sichtbar ins Inserat. Wie Sie eine Miete festlegen, die rechtlich hält, zeigt der Leitfaden zu Mietspiegel und Vergleichsmiete.
Pflichtangaben und Gleichbehandlung
Liegt ein Energieausweis vor, müssen Sie seine wichtigsten Angaben bereits im Inserat nennen: Art des Ausweises, Energiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und, falls angegeben, die Effizienzklasse (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Fehlende Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen; Ausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden, verlangen zusätzliche Angaben. Einzelheiten stehen im Leitfaden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Beschreiben Sie die Wohnung, nicht den gewünschten Mieter. Formulierungen wie „nur an deutsche Mieter“ oder „ideal für junges Paar“ können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. „Ideal für zwei Personen“ beschreibt dagegen die Wohnung. Welche Fragen Sie Bewerbern später stellen dürfen, erklärt der Ratgeber zur Mieterselbstauskunft.
Nach dem Veröffentlichen: Anfragen bündeln
Mit drei Portalen kommen Anfragen über drei Wege. Damit keine untergeht:
- Ein Eingang für alle Portale: Leiten Sie alle Anfragen an ein Postfach und kennzeichnen Sie im Betreff, um welche Wohnung es geht.
- Sofort antworten: Eine Standardantwort mit Eckdaten, dem Link zur Selbstauskunft und dem Hinweis auf Besichtigungstermine hält gute Bewerber bei der Stange.
- Termine buchen lassen: Qualifizierte Interessenten wählen selbst einen freien Termin. Wie Sie Einzel- und Sammelbesichtigungen organisieren, zeigt der Ratgeber zu Besichtigungsterminen.
Laufzeit und Zeitpunkt
Schalten Sie das Inserat erst, wenn Sie Anfragen zeitnah beantworten und Termine anbieten können. In gefragten Lagen reichen oft wenige Tage Laufzeit. Kommen nach einer Woche kaum passende Anfragen, liegt es meist an Preis, Fotos oder Beschreibung, nicht an der Laufzeit.
Häufige Fehler
- unterschiedliche Angaben auf den einzelnen Portalen
- fehlender Grundriss und zu wenige oder dunkle Fotos
- fehlende Energieangaben
- Anfragen erst nach Tagen beantworten
- das Inserat nach der Vermietung auf einem Portal vergessen
Checkliste
- Fotos, Grundriss und Energieausweis bereitlegen
- Miete anhand der Vergleichsmiete festlegen
- Titel, Beschreibung und Eckdaten einmal vollständig erfassen
- Energieangaben und neutrale Formulierungen prüfen
- Auf allen gewünschten Portalen gleichzeitig veröffentlichen
- Standardantwort mit Selbstauskunft-Link und Terminangebot vorbereiten
- Nach der Vermietung überall deaktivieren
So hilft ImmoSchedule
Mit ImmoSchedule erfassen Sie die Wohnung einmal, die KI schreibt Titel, Beschreibung und Lagetext als Entwurf, und ein Klick veröffentlicht das Inserat auf Immowelt und Kleinanzeigen, für Hausverwaltungen und Makler auch auf ImmobilienScout24. Jede Anfrage beantwortet der Autoresponder in unter einer Minute mit dem Link zur Selbstauskunft. Der Portal-Zugang ist im Inserat-Preis enthalten, ab 79 Euro für zwei Wochen. Wie sich andere Lösungen unterscheiden, zeigt unser Vermietungssoftware-Vergleich.
Fazit
Gleichzeitig auf ImmobilienScout24, Immowelt und Kleinanzeigen zu inserieren, bringt die größte Reichweite in den entscheidenden ersten Tagen. Erfassen Sie das Inserat einmal vollständig, prüfen Sie Pflichtangaben und Formulierungen und sorgen Sie dafür, dass alle Anfragen an einer Stelle ankommen und schnell beantwortet werden. Den gesamten Ablauf von der Miete bis zur Übergabe finden Sie im Ratgeber Wohnung vermieten.
Rechtsgrundlagen
- § 87 GModG – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__87.html
- immowelt, Pressemitteilung vom 19.11.2025: Private Vermieter inserieren einen Monat kostenlos — https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/aviv-germany-gmbh/2025/ab-0-euro-vermieten-private-vermieter-inserieren-bei-immowelt-ab-sofort-einen-monat-kostenlos/
- ImmoScout24, Verbraucherinformationen (Laufzeiten und Preisbildung) — https://www.immobilienscout24.de/agb/verbraucherinformationen.html
- ImmoScout24, Private Anbieter (Bedingungen des kostenlosen Basis-Inserats) — https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter.html
- Kleinanzeigen-Hilfe: Gebühren für Immobilienanzeigen — siehe Quellen im Leitfaden Kleinanzeigen Immobilien
- § 19 AGG – Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
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