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Kleinanzeigen Immobilien: Vermieten ohne Gebühren – aber mit System

Wohnung privat über Kleinanzeigen vermieten, Stand Oktober 2026: Freikontingent, 19,99 € für Verlängerung und Zusatzanzeigen, Plus-Paket, Duplikat-Regel, Pflichtangaben und Betrugsmaschen.

Weißes Papierhaus mit rotem Anhänger, davor fächerförmig ausgelegte Wohnungsschlüssel und Schlüsselrohlinge

Private Vermieter können auf Kleinanzeigen bis zu zwei Mietwohnungsanzeigen gleichzeitig und zwei neue Anzeigen je 30 Tage kostenlos einstellen. Eine kostenlose Anzeige läuft 60 Tage. Wer länger sucht oder mehr Wohnungen anbietet, zahlt 19,99 € je Verlängerung oder Zusatzanzeige (Stand: 5. Oktober 2026).

Die Gebühren sind selten das Problem. Teurer wird es, wenn Sie eine Anzeige löschen und neu einstellen und damit gegen die Duplikat-Regel verstoßen, wenn Pflichtangaben fehlen oder wenn Sie die Flut an Anfragen ohne festen Ablauf beantworten. Dieser Leitfaden geht diese Punkte mit Zahlen und Fristen durch.

Was kostet eine Mietwohnungsanzeige auf Kleinanzeigen?

Kleinanzeigen zählt bei privaten Immobilienanzeigen zwei Dinge: wie viele Anzeigen Sie gleichzeitig aktiv haben und wie viele Sie in den letzten 30 Tagen neu erstellt haben. Für Mietwohnungen, Häuser zur Miete und „Auf Zeit und WG“ gilt laut Gebührenseite von Kleinanzeigen:

UnterkategorieKostenlosDarüber hinausVerlängerung
Mietwohnungen, Häuser zur Miete, Auf Zeit und WG2 Anzeigen gleichzeitig, 2 neue je 30 Tage19,99 € je Anzeige, 30 Tage Laufzeit19,99 €
Garagen und Stellplätze, Gewerbeimmobilien1 Anzeige gleichzeitig, 1 neue je 30 Tage19,99 € je Anzeige, 30 Tage Laufzeit19,99 €
Eigentumswohnungen, Häuser zum Kauf, Grundstücke2 bzw. 1 Anzeige (wie oben)21,99 € je Anzeige21,99 €

Alle Preise inkl. MwSt., Stand 05.10.2026. Ob eine Anzeige etwas kostet, zeigt Kleinanzeigen vor dem Absenden an.

Drei Punkte gehen in den meisten Ratgebern unter:

  1. Kostenlose Anzeigen laufen 60 Tage, bezahlte nur 30. Die allgemeine Laufzeit beträgt 60 Tage, eine kostenpflichtige Immobilienanzeige läuft 30 Tage.
  2. Die Verlängerung kostet auch bei einer gratis eingestellten Anzeige Geld. Die Gebührenseite nennt für die Verlängerung von Immobilienanzeigen 19,99 € bzw. 21,99 €, ohne Ausnahme für ursprünglich kostenlose Anzeigen. Verlängern können Sie nur in den letzten acht Tagen vor Ablauf, eine Woche vorher kommt eine Erinnerungs-E-Mail. Eine abgelaufene Anzeige lässt sich nicht wiederherstellen.
  3. Löschen und neu aufgeben ist kein Ausweg. Erstens zählt jede neu aufgegebene Anzeige gegen das Kontingent von zwei Anzeigen je 30 Tage. Zweitens verbieten die Grundsätze von Kleinanzeigen Anzeigenduplikate ausdrücklich, und dazu zählen auch Anzeigen, „die aktiv durch den Nutzer gelöscht und anschließend erneut aufgegeben wurden“. Ausgesetzt ist dieses Verbot laut derselben Seite nur für Häuser zum Kauf, Eigentumswohnungen und Container, nicht für Mietwohnungen.

Zeitstrahl: Mietwohnungsanzeige am 05.10.2026 kostenlos online, Erinnerung am 27.11., Ablauf am 04.12.2026, Verlängerung um 60 Tage für 19,99 Euro oder Plus-Paket ab 12,99 Euro je 14 Tage

Quelle: Kleinanzeigen-Hilfe zu Gebühren, Laufzeit und Paketen, Stand 05.10.2026. Daten gerechnet ab dem Einstelltag.

Drei typische Fälle durchgerechnet

  • Eine Wohnung, Mieter innerhalb von 60 Tagen gefunden: 0 €.
  • Eine Wohnung, die Suche dauert bis Ende Januar: Eingestellt am 05.10.2026, Ablauf am 04.12.2026. Eine Verlängerung um 60 Tage kostet 19,99 € und reicht bis Anfang Februar 2027.
  • Drei Wohnungen gleichzeitig frei: Die ersten beiden Anzeigen sind kostenlos, die dritte kostet 19,99 € und läuft 30 Tage. Ist sie dann noch nicht vermietet, kostet jede weitere Verlängerung wieder 19,99 €. Ein Stellplatz, den Sie zusätzlich anbieten, fällt in eine eigene Unterkategorie mit eigenem Freikontingent von einer Anzeige.

Wenn Sie genug Bewerber haben, nutzen Sie „Reservieren“ statt Löschen. Die Anzeige verschwindet aus der Suche, bestehende Gespräche laufen weiter, und Sie können sie wieder aktivieren, falls ein Favorit abspringt. Die Laufzeit läuft dabei allerdings weiter.

Plus-Paket und Hervorhebungen

Für private Immobilienanzeigen gibt es ein kostenloses Basis- und ein bezahltes Plus-Paket. Plus kostet ab 12,99 € für 14 Tage, verlängert sich automatisch bis zur Kündigung und bringt vier Dinge: unbegrenzte Laufzeit, bessere Platzierung („Power-Anzeige“), eine verschlüsselte Telefonnummer, über die Anrufe an Ihre hinterlegte Nummer weitergeleitet werden, und virtuelles Einrichten der Räume per KI in der Bildergalerie.

Zum Vergleich: Läuft Plus acht Wochen im 14-Tage-Intervall, sind das mindestens 4 × 12,99 € = 51,96 €. Eine einfache Verlängerung um 60 Tage kostet 19,99 €. Plus lohnt sich also vor allem, wenn Sie Anrufe wollen oder die Anzeige in einer Stadt mit vielen Konkurrenzangeboten nach oben bringen müssen. Daneben gibt es einzelne Hervorhebungen wie Hochschieben, Highlight, Top-Anzeige und Galerie, deren Preise Kleinanzeigen vor der Buchung anzeigt. Bezahlen Sie für Sichtbarkeit erst, wenn Titel, Fotos und Miete stimmen.

Keine Telefonnummer mehr im Basis-Paket

Seit Kleinanzeigen das Telefonnummer-Feld für private Nutzer entfernt hat, laufen Anfragen auf Basis-Anzeigen nur über den Nachrichten-Chat. Begründet wird das mit Phishing per SMS und Messenger. Für Sie heißt das:

  • Schreiben Sie Ihre Handynummer nicht in den Anzeigentext. Sie wird sonst von jedem gelesen, auch von Betrügern.
  • Lassen Sie die E-Mail-Kopien der Nachrichten eingeschaltet. Nachrichten im Kleinanzeigen-Postfach werden nach einiger Zeit automatisch gelöscht, die E-Mail-Kopie ist Ihr Nachweis, wer wann was angefragt hat.
  • Telefonnummern tauschen Sie erst mit Bewerbern aus, die Sie zur Besichtigung einladen.

Die Anzeige: was in die Felder gehört

Füllen Sie alle strukturierten Felder aus, denn Suchende filtern danach: Wohnfläche, Zimmer, Etage, Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution, frei ab. Im Titel steht, was verglichen wird: „2 Zimmer, 62 m², Balkon, Dortmund-Hörde, frei ab 01.12.“ statt „Schöne Wohnung zu vermieten“. Nutzen Sie nur eigene Fotos und eigene Texte, das verlangen die Kleinanzeigen-Grundsätze ebenfalls. Zeigen Sie jeden Raum bei Tageslicht und hängen Sie einen Grundriss an.

Miete und Kaution an einem Beispiel

Angenommen, Sie vermieten 62 m² in Dortmund für 8,50 €/m² netto kalt, also 527 € Kaltmiete:

  • Kaution: Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, hier 3 × 527 € = 1.581 €. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB). „Kaution 1.800 €“ oder „Kaution sofort in voller Höhe“ im Inserat wären unzulässig.
  • Mietpreisbremse: Dortmund gehört zu den 57 Gemeinden der Mieterschutzverordnung NRW, dort gilt die Mietpreisbremse bis 31.12.2029. Essen, Bochum und Gelsenkirchen stehen nicht auf der Liste. Bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB). Liegt die Vergleichsmiete für diese Wohnung laut Mietspiegel bei 7,60 €/m², sind höchstens 8,36 €/m² zulässig, also 518,32 € statt 527 €. Ausnahmen etwa für Neubauten und die Berechnung im Detail erklärt der Leitfaden zur Mietpreisbremse 2026, die Ermittlung der Vergleichsmiete der Beitrag zum Mietspiegel.

Energieangaben

Liegt beim Einstellen ein Energieausweis vor, muss eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien fünf Angaben enthalten: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 Abs. 1 GModG, bis Juli 2026 GEG). Wer das nicht sicherstellt, handelt ordnungswidrig, das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen (§ 108 Abs. 1 Nr. 21, Abs. 2 Nr. 2 GEG). Kleinanzeigen hat dafür eigene Felder. Welche weiteren Angaben ins Inserat gehören und wo Abmahnungen drohen, steht im Leitfaden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Formulierungen

Beschreiben Sie die Wohnung, nicht den Wunschmieter. § 19 AGG verbietet Benachteiligungen unter anderem wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Für private Vermieter mit insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen gilt das allgemeine Verbot in der Regel nicht (§ 19 Abs. 5 Satz 3 AGG). Das Verbot der Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft gilt aber immer (§ 19 Abs. 2 AGG). Neutrale Texte ersparen Ihnen auch bei den übrigen Merkmalen den Streit.

Anfragen: mit einem festen Ablauf statt Einzelantworten

Wie viele Nachrichten zusammenkommen, zeigen unsere Plattformdaten: Bei 16 Mietwohnungen im Ruhrgebiet gingen vom 28.01. bis 12.09.2026 insgesamt 2.616 Anfragen von 1.851 Interessenten ein, im Schnitt 163 Anfragen je Inserat. Von 100 Interessenten schickten 35 die Selbstauskunft ab, 15 buchten einen Besichtigungstermin.

Balkendiagramm: Von 100 Interessenten schickten 35 die Selbstauskunft ab und 15 buchten eine Besichtigung, im Schnitt 163 Anfragen je Inserat

Quelle: Plattformdaten ImmoSchedule, 16 Mietwohnungen im Ruhrgebiet, 28.01. bis 12.09.2026.

Rechnen Sie mit drei Minuten je Antwort von Hand, sind 163 Anfragen gut acht Stunden Arbeit (163 × 3 Min. = 489 Min.), und nur gut ein Drittel der Interessenten schickt danach überhaupt eine Selbstauskunft. Deshalb lohnt eine feste Reihenfolge, die zugleich zum Datenschutz passt. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Version 2.0, Januar 2026) unterscheidet drei Zeitpunkte. Nach ihnen richtet sich, welche Angaben Sie verlangen dürfen:

  1. Standardantwort: Eckdaten, Warmmiete, Kaution, frei ab, Ablauf der Bewerbung, Besichtigungszeiten.
  2. Nur Besichtigung gewünscht: Dafür brauchen Sie Name, Anschrift und die Zahl der einziehenden Personen. Besichtigen Interessenten allein, dürfen Sie sich den Ausweis zeigen lassen. Eine Ausweiskopie ist laut DSK nicht erforderlich und damit unzulässig.
  3. Mietwunsch erklärt: Sobald der Interessent erklärt, die Wohnung anmieten zu wollen, etwa indem er eine Selbstauskunft abschickt, dürfen Sie nach Einkommen, Beruf, Arbeitgeber und laufendem Insolvenzverfahren fragen. Das kann auch schon vor der Besichtigung sein. Fragen nach Religion, ethnischer Herkunft oder Familienstand gehören nicht hinein. Welche Fragen zulässig sind, erklärt der Ratgeber zur Mieterselbstauskunft, die Abgrenzung zur SCHUFA der Beitrag SCHUFA vor der Besichtigung.
  4. Entscheidung für einen Bewerber: Nachweise wie Gehaltsabrechnung oder Kontoauszug (geschwärzt), eine Bonitätsauskunft oder Angaben zum Vormietverhältnis fordern Sie nur vom Favoriten an, kurz vor Vertragsschluss.

Eine Standardantwort, die Sie in den Chat kopieren können:

Guten Tag, danke für Ihr Interesse an der 2-Zimmer-Wohnung in Dortmund-Hörde (62 m², 527 € kalt zzgl. 180 € Nebenkosten, Kaution 1.581 €, frei ab 01.12.2026). Besichtigungen biete ich am Donnerstag, 15.10., zwischen 17 und 19 Uhr und am Samstag, 17.10., zwischen 10 und 12 Uhr an. Bitte nennen Sie mir Ihren Namen, Ihren Wunschtermin und wie viele Personen einziehen möchten. Viele Grüße

Diesen Ablauf können Sie automatisieren: Der Autoresponder von ImmoSchedule beantwortet Anfragen von Kleinanzeigen und Immowelt mit Ihren Eckdaten und dem Link zur Selbstauskunft, im Median nach 8 Sekunden (2.757 Antworten, 28.01. bis 23.09.2026), und Interessenten buchen ihren Besichtigungstermin online mit Erinnerung. Wie Sie die Termine selbst gut organisieren, zeigt der Ratgeber zu Besichtigungsterminen.

Betrugsmaschen, die Vermieter treffen

  • Phishing-Links: Nachrichten mit einem Link oder QR-Code, über den Sie angeblich eine Zahlung bestätigen, Ihr Konto verifizieren oder eine Sperre abwenden sollen. Kleinanzeigen fordert laut seiner Phishing-Hilfe nie per Nachricht mit Fristen oder Drohungen zum Handeln auf. Verdächtige Links melden Sie über das Formular dort.
  • Ihre Anzeige wird kopiert: Laut Verbraucherzentrale setzen Betrüger Fake-Inserate oft aus Texten und Fotos echter Anzeigen zusammen und verlangen Vorkasse oder Ausweiskopien von Suchenden. Suchen Sie Ihre Fotos nach dem Einstellen einmal per Bildersuche. Taucht Ihre Wohnung mit anderem Namen oder Preis auf, melden Sie das Inserat bei der Plattform.
  • Wechsel aus dem Chat: Kleinanzeigen rät, nur über die Plattform zu kommunizieren und keine Links aus SMS oder Messenger-Nachrichten anzuklicken. Wer sofort auf WhatsApp wechseln will, ist deshalb verdächtig. Bleiben Sie bis zur Besichtigung im Kleinanzeigen-Chat.
  • Zusage ohne Besichtigung, Zahlung über Dritte: Schließen Sie den Vertrag erst nach Besichtigung und geprüften Unterlagen. Miete und Kaution kommen per Überweisung vom Konto des Mieters, nicht über „Sicher bezahlen“ oder Treuhanddienste. Worauf Sie bei Gehaltsnachweisen achten, steht im Leitfaden zur Bonitätsprüfung.

Nur Kleinanzeigen oder mehrere Portale?

Für eine Wohnung in gefragter Lage reicht Kleinanzeigen allein oft aus. Mehrere Portale lohnen sich, wenn die Wohnung speziell ist, etwa groß, teuer oder in einer Lage mit wenig Nachfrage. Mit ImmoSchedule erstellen Sie das Inserat einmal und veröffentlichen es gleichzeitig auf Immowelt und Kleinanzeigen. ImmobilienScout24 ist für Hausverwaltungen und Makler angebunden, für private Vermieter folgt die Anbindung. Ein Vergleich der Portale mit Stärken und Kosten steht im Leitfaden Inserieren auf ImmobilienScout24, Immowelt und Kleinanzeigen.

Checkliste vor dem Einstellen

  • Freikontingent prüfen: höchstens zwei aktive Mietwohnungsanzeigen und zwei neue in 30 Tagen
  • Ablaufdatum notieren (60 Tage) und Verlängerung in den letzten acht Tagen einplanen
  • Bei genug Bewerbern „Reservieren“ statt Löschen
  • Alle Felder ausfüllen, eigene Fotos, Grundriss
  • Miete gegen Mietspiegel und gegebenenfalls Mietpreisbremse prüfen
  • Kaution höchstens drei Kaltmieten, Ratenzahlung zulassen
  • Energieangaben aus dem Ausweis eintragen
  • Keine Handynummer im Anzeigentext, E-Mail-Kopien der Nachrichten anlassen
  • Standardantwort und Besichtigungszeiten vorbereiten
  • Keine Ausweiskopien, Nachweise nur vom Favoriten

Den gesamten Ablauf von der Mietkalkulation bis zur Übergabe finden Sie im Ratgeber Wohnung vermieten.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage und die Kleinanzeigen-Konditionen im Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kleinanzeigen ändert Gebühren und Pakete regelmäßig, maßgeblich ist die Anzeige vor dem Absenden.


Quellen und Rechtsgrundlagen

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