Bonitätsprüfung bei privater Vermietung: Nachweise, Grenzen und Warnsignale
Bonitätsprüfung als privater Vermieter: welche Nachweise Sie wann verlangen dürfen, wie Sie Einkommen und SCHUFA einordnen und gefälschte Unterlagen erkennen.
Wer privat vermietet, trägt das Ausfallrisiko allein. Bleibt die Miete aus, vergehen bis zur geräumten Wohnung oft viele Monate, und die Kosten des Verfahrens bleiben häufig am Vermieter hängen. Eine sorgfältige Bonitätsprüfung ist deshalb kein Ausdruck von Misstrauen, sondern Teil einer fairen und nachvollziehbaren Auswahl.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Nachweise Sie wann verlangen dürfen, wie Sie Einkommen und SCHUFA-Auskunft einordnen, woran Sie gefälschte Unterlagen erkennen und welche Fehler gerade bei der ersten Vermietung am häufigsten passieren.
Was eine Bonitätsprüfung leisten kann und was nicht
Die Prüfung beantwortet zwei Fragen: Kann der Bewerber die Miete dauerhaft zahlen? Und hat er seine Zahlungspflichten bisher erfüllt? Sie kann nicht vorhersagen, ob jemand später den Job verliert oder sich trennt. Deshalb zählt das Gesamtbild aus mehreren Quellen, nicht ein einzelner Wert.
Der rechtliche Rahmen: Datenschutz und AGG
Nur erheben, was Sie brauchen
Die DSGVO verlangt Datenminimierung. Sie dürfen nur Daten erheben, die Sie für die Entscheidung über den Mietvertrag tatsächlich benötigen, und müssen Bewerber darüber informieren, wofür Sie die Daten verwenden und wann Sie sie löschen.
Nicht nach geschützten Merkmalen fragen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Fragen danach haben in der Bonitätsprüfung nichts verloren. Stellen Sie sie trotzdem, darf der Bewerber falsch antworten, ohne dass Sie den Vertrag später anfechten können. Welche Fragen erlaubt sind, listet der Ratgeber zur Mieterselbstauskunft im Detail auf.
Die Nachweise im Überblick
| Nachweis | Was er zeigt | Wann anfordern | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Mieterselbstauskunft | Einkommen, Beruf, Haushalt, Mietschulden, Insolvenz | vor der Besichtigung | Eigenangaben, nicht belegt |
| Einkommensnachweise | Höhe und Stetigkeit des Einkommens | vor Vertragsschluss | Steuerklasse und Konfession darf der Bewerber schwärzen |
| SCHUFA-Auskunft | Zahlungsstörungen, Inkasso, Insolvenz | vor Vertragsschluss | kein Beleg für das Einkommen |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | pünktliche Zahlung beim Vorvermieter | vor Vertragsschluss | der Vorvermieter muss sie nicht ausstellen |
| Personalausweis | Identität | bei Vertragsschluss | Einsicht genügt, Kopie nur mit Einwilligung |
Üblich sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid oder eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Die SCHUFA-Auskunft besorgt der Bewerber in der Regel selbst. Eine eigene Abfrage durch den Vermieter setzt seine Einwilligung voraus. Ein Formular mit ausschließlich zulässigen Fragen finden Sie in unserer kostenlosen Vorlage zur Mieterselbstauskunft.
Einkommen richtig einordnen
Als Faustregel gilt: Die Warmmiete sollte höchstens etwa ein Drittel des Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Bei 900 Euro Warmmiete wären das rund 2.700 Euro netto. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Grenze nicht, sie hat sich aber in der Praxis bewährt.
Schauen Sie auf den Zusammenhang statt nur auf die Zahl:
- Mehrere Mieter: Bei Paaren oder Wohngemeinschaften zählt das gemeinsame Einkommen aller, die den Vertrag unterschreiben.
- Stetigkeit: Probezeit, befristete Verträge oder stark schwankende Einkünfte bei Selbstständigen machen das Einkommen weniger belastbar.
- Knappes Einkommen: Eine Bürgschaft oder ein zusätzlicher Mieter im Vertrag kann die Lücke schließen.
Beachten Sie die Obergrenze für Sicherheiten: Kaution und eine vom Vermieter verlangte Bürgschaft dürfen zusammen höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Bietet ein Bewerber von sich aus eine Bürgschaft an, etwa der Eltern, kann sie nach der Rechtsprechung darüber hinausgehen.
Die SCHUFA-Auskunft lesen
Für Vermieter sind vor allem Negativmerkmale entscheidend: gekündigte Kredite, Inkassoverfahren, Insolvenz. Ein Scorewert allein sagt wenig. Junge Menschen oder Zugezogene haben oft wenige Einträge und damit einen schwächeren Score, ohne je eine Rechnung nicht bezahlt zu haben. Ein längst erledigter Eintrag wiegt anders als ein laufendes Verfahren.
Bewerten Sie deshalb SCHUFA-Auskunft, Einkommen und Auskunft des Vorvermieters gemeinsam und halten Sie fest, warum Sie wie entschieden haben. Mehr zu Inhalt, Kosten und Alternativen der Auskunft finden Sie im Ratgeber SCHUFA-Auskunft für Vermieter.
Warnsignale: gefälschte Unterlagen und unseriöse Bewerber
Gefälschte Gehaltsabrechnungen und Auskünfte sind mit wenig Aufwand zu erstellen. Achten Sie auf diese Hinweise:
- Formale Brüche: uneinheitliche Schriftarten, verschobene Zahlenkolonnen, unscharfe Logos, fehlende Angaben zum Arbeitgeber.
- Unplausible Beträge: glatte Nettobeträge oder ein Netto, das nicht zu Brutto, Steuerklasse und Sozialabgaben passt.
- Abweichende Daten: Name, Geburtsdatum oder Anschrift unterscheiden sich zwischen Ausweis, Selbstauskunft und Nachweisen.
- Druck und Eile: Zusage ohne Besichtigung, Vertrag sofort, ungewöhnliche Zahlungswege für die Kaution.
- Unerreichbarer Arbeitgeber: Die Firma ist nicht auffindbar. Eine Rückfrage beim Arbeitgeber ist nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig.
Lassen Sie sich bei Zweifeln Originale zeigen und stellen Sie Rückfragen. Macht ein Bewerber auf zulässige Fragen falsche Angaben, können Sie den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).
Die fünf häufigsten Fehler bei der Mieterauswahl
- Zu früh zu viel verlangen. Gehaltsnachweise und SCHUFA-Auskunft von allen Interessenten schon vor der Besichtigung verstoßen gegen die Datenminimierung.
- Unzulässige Fragen stellen. Formulierungen wie „nur an deutsche Mieter” oder „Paar ohne Kinder” im Inserat oder Formular sind ein Diskriminierungsrisiko.
- Nach Bauchgefühl entscheiden. Ein sympathischer Auftritt ersetzt keine Prüfung. Legen Sie Kriterien vorab fest und wenden Sie sie auf alle gleich an.
- Nur auf einen Wert schauen. Weder der Score noch das Einkommen allein trägt die Entscheidung.
- Daten zu lange aufheben. Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen Sie, sobald die Entscheidung gefallen ist und keine Ansprüche mehr zu erwarten sind. Diskriminierungsansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden (§ 21 Abs. 5 AGG), eine kurze Aufbewahrung darüber hinaus ist deshalb vertretbar. Listen abgelehnter Mieter sind unzulässig.
Checkliste
- Auswahlkriterien vor dem Inserat schriftlich festlegen
- Selbstauskunft vor der Besichtigung einholen
- Nachweise nur von den Favoriten vor Vertragsschluss anfordern
- Einkommen, SCHUFA-Auskunft und Vorvermieter gemeinsam bewerten
- Namen und Daten in allen Unterlagen abgleichen
- Sicherheiten auf höchstens drei Nettokaltmieten begrenzen
- Daten abgelehnter Bewerber nach Abschluss löschen
So hilft ImmoSchedule
Die digitale Selbstauskunft von ImmoSchedule fragt nur zulässige Angaben ab, prüft das Einkommen automatisch gegen die dreifache Warmmiete und bewertet Bewerber ohne geschützte Merkmale. Sie legen fest, welche Nachweise Bewerber hochladen, etwa Gehaltsnachweis, SCHUFA-Auskunft oder Ausweis. Die Daten werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht. Die Entscheidung treffen Sie.
Fazit
Eine gute Bonitätsprüfung folgt einer festen Reihenfolge: erst die Selbstauskunft, dann Besichtigung, dann Belege von den Favoriten. Bewerten Sie Einkommen, SCHUFA-Auskunft und Vorvermieter gemeinsam, gleichen Sie die Unterlagen miteinander ab und dokumentieren Sie Ihre Kriterien. So schützen Sie sich vor Zahlungsausfällen, ohne gegen Datenschutz oder Gleichbehandlung zu verstoßen.
Rechtsgrundlagen
- § 123 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html
- § 551 BGB – Begrenzung der Mietsicherheit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
- § 19 AGG – Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
- § 21 AGG – Ansprüche und Fristen: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__21.html
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