Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ruhrstadt Immobilien Service GmbH, Hordeler Str. 110, 44651 Herne (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung "ImmoSchedule".

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Kunde kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Die Software richtet sich vorrangig an Unternehmer. Für Unternehmer gelten die in diesen AGB gesondert gekennzeichneten erweiterten Regelungen. Der Kunde gibt bei der Registrierung an, ob er als Verbraucher oder Unternehmer handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software "ImmoSchedule" zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) zur Verfügung. Die Software dient der Verwaltung von Immobilienanzeigen, der Erfassung von Mieterselbstauskünften, der Terminbuchung für Besichtigungen sowie der automatisierten Kommunikation mit Mietinteressenten.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs auf der Website des Anbieters.

(3) Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Version. Es besteht kein Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Funktionen, sofern der Kernleistungsumfang des gewählten Tarifs erhalten bleibt.

(4) Die Software stellt kein Rechtsberatungs-, Makler- oder Hausverwaltungsangebot dar. Die automatisierte Bewertung von Mieterselbstauskünften dient lediglich als Entscheidungshilfe. Die endgültige Auswahl des Mieters obliegt stets dem Kunden.

(5) Der Anbieter schuldet insbesondere nicht:

  • den Erfolg der Vermietung oder Vermarktung von Immobilien
  • die Eignung, Bonität oder Zuverlässigkeit von Mietinteressenten
  • eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerberanfragen
  • die Prüfung der vom Kunden oder von Dritten eingegebenen Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit
  • eine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung

§ 3 Vertragsschluss

(1) Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos zustande.

(2) Bei B2B-Tarifen ist der Kunde verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Unternehmen zu machen, insbesondere Firma, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden).

(3) Bei Einzelinserat-Paketen (B2C) stellt die Buchung ein Angebot des Kunden dar. Der Anbieter entscheidet innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang über die Freischaltung. Lehnt er die Freischaltung nicht innerhalb dieser Frist in Textform ab, gilt das Angebot als angenommen. Der Anbieter darf die Freischaltung nur ablehnen, wenn das Inserat gegen geltendes Recht, gegen die Regeln eines gebuchten Portals oder gegen § 7 dieser AGB verstößt. Lehnt er ab, kommt kein Vertrag zustande und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

§ 4 Widerrufsrecht und Rückerstattung

Für Verbraucher (§ 13 BGB):

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen, Frist und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung; dort steht auch das Muster-Widerrufsformular.

(2) Der Kunde kann den Widerruf über die Funktion „Vertrag widerrufen“ erklären, die er in seinem Kundenkonto und im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters Paddle findet; Paddle bestätigt den Eingang und wickelt die Erstattung ab. Der Widerruf kann ebenso per E-Mail an support@immoschedule.de oder schriftlich an die Ruhrstadt Immobilien Service GmbH, Hordeler Str. 110, 44651 Herne, erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die empfangenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen über den ursprünglichen Zahlungsweg (Paddle) zurückerstattet, soweit nicht nach Absatz 4 Wertersatz geschuldet ist.

(4) Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

(5) Bei Einzelinserat-Paketen handelt es sich um eine Dienstleistung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, also mit Ablauf der gebuchten Laufzeit, sofern der Kunde dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Ist die Widerrufsfrist vorher abgelaufen, endet das Widerrufsrecht mit ihr.

Für Unternehmer (§ 14 BGB):

(6) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Rückerstattung:

(7) Bei B2B-Abonnements erfolgt keine anteilige Rückerstattung für den laufenden Abrechnungszeitraum. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.

(8) Bei Einzelinserat-Paketen wird die Leistung fortlaufend über die gebuchte Laufzeit erbracht. Widerruft der Kunde, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die Veröffentlichung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er für die bis zum Zugang des Widerrufs erbrachte Leistung einen zeitanteilig nach Tagen aus dem Gesamtpreis berechneten Betrag; der auf die Restlaufzeit entfallende Anteil wird erstattet.

(9) Wird das Inserat aus Gründen vorzeitig beendet, die der Anbieter zu vertreten hat, oder macht der Anbieter von seinem Lösungsrecht nach § 6 Abs. 5 Gebrauch, erstattet der Anbieter den auf die nicht mehr erbrachte Restlaufzeit entfallenden Anteil des Entgelts (anteilig nach Tagen). Die Erstattung erfolgt ohne gesonderte Aufforderung über den beim Kauf verwendeten Zahlungsweg. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(10) Entfällt die Veröffentlichung auf einem von mehreren gebuchten Portalen aus Gründen, die weder der Anbieter noch der Kunde zu vertreten hat, bemüht sich der Anbieter um ein gleichwertiges Ersatzportal. Gelingt dies nicht innerhalb von fünf Werktagen, erstattet der Anbieter für die verbleibende Laufzeit den Anteil des Entgelts, der dem Anteil des entfallenen Portals an den gebuchten Portalen entspricht (bei zwei gebuchten Portalen die Hälfte des tagesanteiligen Entgelts). Der Kunde kann stattdessen den Vertrag für die Restlaufzeit beenden; dann gilt Absatz 9. Entfällt die Veröffentlichung auf allen gebuchten Portalen, gilt Absatz 9.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website. Preise für Geschäftskunden (B2B-Tarife) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise für Einzelinserat-Pakete (B2C-Tarife) sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist; für Unternehmer gelten diese Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

(2) Bei Abonnement-Tarifen ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig; bei Einzelinserat-Paketen ist der Gesamtpreis mit der Buchung fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Paddle (Paddle.com Market Ltd.), der als Merchant of Record die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung übernimmt; die Leistungspflicht aus diesem Vertrag liegt beim Anbieter. Es gelten zusätzlich die Zahlungsbedingungen von Paddle.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Der Zugang zu bereits eingegebenen Daten bleibt während der Sperrung im Rahmen des Exports gewährleistet.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei Abonnement-Tarifen (B2B) läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(1a) Einzelinserat-Pakete (B2C) laufen über die beim Kauf gewählte Laufzeit und enden mit deren Ablauf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung; eine Kündigung durch den Kunden ist nicht erforderlich. Nach Ablauf wird das Inserat von den gebuchten Portalen entfernt. Der Kunde kann jederzeit ein neues Paket buchen, auch mit einer anderen Laufzeit.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die Software missbräuchlich nutzt oder trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist.

(3) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden für weitere 30 Tage zur Sicherung vorgehalten und können exportiert werden. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Die Kündigung kann über die Kontoverwaltung des Kunden, per E-Mail an support@immoschedule.de oder über das Paddle-Kundenportal erfolgen.

(5) Verliert der Anbieter den Zugang zu einem Portal, ohne dass dies auf seinem eigenen Verhalten beruht – etwa weil der Portalbetreiber den Portalvertrag aus Gründen einstellt oder kündigt, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen – und kann er die Veröffentlichung deshalb für die Restlaufzeit nicht mehr erbringen, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Einzelinserat-Vertrag für die Restlaufzeit zu beenden. Er unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform und erstattet den auf die nicht mehr erbrachte Restlaufzeit entfallenden Anteil des Entgelts nach § 4 Abs. 9. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere bei vom Anbieter zu vertretender Beendigung, bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Wer ein Einzelinserat als Privatperson bucht, sichert zu, Eigentümer, Vermieter oder sonst Verfügungsberechtigter der angebotenen Immobilie zu sein und nicht gewerblich als Immobilienmakler, Hausverwaltung, Bauträger oder institutioneller Projektentwickler zu handeln. Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, ihre unternehmerische Tätigkeit und gegebenenfalls den Vermittlungsauftrag gegenüber dem Anbieter auf Verlangen durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die einzelnen Portale schließen bestimmte Anbietergruppen von der Veröffentlichung aus; der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Angaben zutreffen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet:

  • seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen
  • die Software nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen
  • keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen
  • die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die DSGVO und das BDSG
  • den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder den Missbrauch seiner Zugangsdaten zu informieren
  • die in Immobilieninserate eingestellten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen
  • bei der Nutzung der automatisierten Bewerberbewertung die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten

(3) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Inserate und die Auswahl seiner Mieter selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Kunden eingestellten Inhalte.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine in der Software gespeicherten Daten regelmäßig und eigenverantwortlich zu sichern. Der Anbieter stellt hierfür Exportfunktionen zur Verfügung. Unterlässt der Kunde die Datensicherung, entfällt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Datenverlust.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere:

  • Ansprüche wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit der Mietinteressenten-Auswahl
  • Ansprüche wegen rechtswidriger Inserate oder falscher Angaben
  • Ansprüche wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten des Kunden als Verantwortlicher
  • Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters

§ 8 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind:

  • geplante Wartungsfenster (in der Regel nachts oder am Wochenende)
  • Störungen bei Dritten (Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister, Immobilienportale)
  • höhere Gewalt (siehe § 13)
  • Störungen, die durch den Kunden verursacht werden

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software für Wartungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

(3) Die Verfügbarkeitszusage bezieht sich ausschließlich auf die vom Anbieter betriebene Software. Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebundenen Drittdienste (Immowelt, ImmobilienScout24, Kleinanzeigen, WhatsApp, E-Mail-Provider) übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

§ 9 Drittdienste und Portalanbindungen

(1) Die Software ermöglicht die Anbindung an Immobilienportale (Immowelt, ImmobilienScout24, Kleinanzeigen) sowie weitere Drittdienste (WhatsApp, E-Mail-Provider). Der Anbieter ist lediglich Vermittler dieser Anbindungen und nicht Vertragspartner der jeweiligen Drittdienste.

(2) Der Anbieter haftet nicht für:

  • Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen der Drittdienste
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Drittdiensten übermittelten Daten
  • Schäden, die durch die Nutzung der Drittdienste entstehen
  • den Verlust von auf Drittplattformen veröffentlichten Inseraten aufgrund von Änderungen der Portal-APIs oder -Bedingungen
  • Verzögerungen bei der Veröffentlichung oder Aktualisierung von Inseraten auf den Portalen

(2a) Bei Einzelinserat-Paketen (B2C) schuldet der Anbieter die Veröffentlichung auf den gebuchten Portalen als eigene Leistung. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gelten insoweit nicht; es gelten § 4 Abs. 9 und 10 sowie § 6 Abs. 5.

(3) Die Nutzung der Drittdienste unterliegt den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Drittanbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.

(3a) Portalbetreiber behalten sich vor, Inserate von Anbietern mit gewerblichem Vermarktungsschwerpunkt zu deaktivieren oder gar nicht erst zu veröffentlichen. Der Anbieter hat auf diese Entscheidung und auf die Auswahl der betroffenen Inserate keinen Einfluss. Eine solche Deaktivierung stellt keine Pflichtverletzung des Anbieters dar, wenn sie auf unzutreffenden Angaben des Kunden nach § 7 Abs. 1 beruht. Beruht die Deaktivierung darauf, dass der Portalbetreiber den vom Anbieter bereitgestellten Portalzugang als gewerblich einstuft, hat der Anbieter dies zu vertreten. Beruht sie nicht auf Angaben des Kunden, gilt § 4 Abs. 9 und Abs. 10.

(4) Bei B2C-Tarifen stellt der Anbieter den Portal-Zugang bereit. Der Anbieter behält sich vor, den Portalanbieter zu wechseln, sofern ein vergleichbarer Leistungsumfang gewährleistet bleibt. Bei B2B-Tarifen nutzt der Kunde seine eigenen Portal-Accounts.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • im Rahmen einer vom Anbieter übernommenen Garantie
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlten Vergütung.

(4) Der Anbieter haftet nicht für:

  • mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
  • Schäden aus dem Verlust von Daten, soweit der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen (siehe § 7 Abs. 4); die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre
  • Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden in Inseraten oder Selbstauskünften entstehen
  • Schäden aus der Auswahl oder Ablehnung von Mietinteressenten durch den Kunden, auch wenn diese auf Grundlage der automatisierten Bewertung der Software erfolgte
  • wirtschaftliche Nachteile, die dem Kunden durch Ausfälle der angebundenen Drittdienste entstehen (siehe § 9)
  • Schäden durch unberechtigten Zugang Dritter zum Kundenkonto, sofern der Anbieter die nach dem Stand der Technik gebotenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten hat

Erweiterte Regelungen für Unternehmer (§ 14 BGB):

(5) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung abweichend von Absatz 3 der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung (einfacher Jahresbetrag). Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter gegenüber Unternehmern für Sachschäden ebenfalls nur bis zu diesem Betrag. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und entgangene Einsparungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen drohenden Schaden unverzüglich anzuzeigen und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).

(2) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Daten von Mietinteressenten). Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist und die erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat.

(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser wird dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 12 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.

(2) Der Kunde darf die Software nicht kopieren, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln.

(3) Durch KI-Funktionen der Software generierte Texte (z.B. Beschreibungstexte für Inserate) darf der Kunde frei verwenden. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Rechtskonformität KI-generierter Inhalte.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese durch Umstände höherer Gewalt verursacht wird. Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien
  • Krieg, Terrorismus, Bürgerunruhen, Sanktionen, Embargos
  • Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe (auch bei Zulieferern)
  • behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, regulatorische Eingriffe
  • Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Stromversorgung, Internet-Infrastruktur oder Cloud-Diensten
  • Cyberangriffe (DDoS, Ransomware, Zero-Day-Exploits), soweit der Anbieter dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat
  • Ausfall, Änderung oder Einstellung von Schnittstellen Dritter (Immobilienportale, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Provider)

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen des Hindernisses zu minimieren.

(3) Während der Dauer des Hindernisses ruhen die betroffenen vertraglichen Pflichten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht insoweit nicht, als die Leistungsstörung auf höherer Gewalt beruht.

(4) Dauert das Hindernis länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen des Schweigens besonders hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

§ 15 Analyse und Tracking

(1) Wir setzen auf unserer Plattform folgende Analyse- und Tracking-Dienste ein: Google Tag Manager, Google Analytics 4, Microsoft Clarity, Meta Pixel, LinkedIn Insight Tag.

(2) Für eingeloggte Nutzer erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) zur Verbesserung unseres Dienstes und zur Analyse der Nutzung.

(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Essen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: September 2026