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Mieterselbstauskunft: kostenlose Vorlage und Online-Formular

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Seite 1 der Vorlage: Angaben zur Person, Beschäftigung und Einkommen, Haushalt, Bonität
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Selbstauskunft ausfüllen und als PDF erzeugen

Alle Felder sind freiwillig, leere Felder erscheinen im PDF als Linie zum Ausfüllen von Hand. Das PDF entsteht in Ihrem Browser, nichts wird übertragen oder gespeichert.

Um welche Wohnung geht es?
Angaben zur Person
Beschäftigung und Einkommen
Haushalt
Bonität

Das PDF trägt oben das ImmoSchedule-Logo und in der Fußzeile einen Link auf immoschedule.de.

Was in die Selbstauskunft darf

Maßstab ist der Datenschutz (Art. 6 DSGVO): Gefragt werden darf, was für die Mietentscheidung erforderlich ist. Die Vorlage oben enthält nur diese Fragen.

Darf gefragt werden

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kontakt
  • Beruf, Arbeitgeber, Art des Arbeitsverhältnisses
  • Monatliches Nettoeinkommen
  • Anzahl einziehender Personen, davon Kinder
  • Haustiere
  • Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen
  • Insolvenz, eidesstattliche Versicherung, Räumungstitel

Darf nicht gefragt werden

  • Ethnische Herkunft, Geburtsort
  • Religion, Weltanschauung
  • Familienstand
  • Schwangerschaft, Kinderwunsch
  • Sexuelle Orientierung
  • Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Krankheiten, Vorstrafen

Nur mit Grund

  • Kontakt zum Vorvermieter: nur mit Einwilligung
  • Kontoverbindung: erst bei Vertragsschluss
  • Ausweiskopie: zur Identitätsprüfung

Gut zu wissen: Auf eine unzulässige Frage darf der Bewerber falsch antworten. Eine Anfechtung des Mietvertrags scheidet dann aus.

So holen Sie die Selbstauskunft ein

Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zum Vertrag.

  1. Vorlage mit der Antwort schicken

    Jeder Interessent bekommt dieselben Eckdaten zur Wohnung und das Formular, als PDF oder Link.

  2. Selbstauskunft vor dem Termin

    Einkommen, Personenzahl, Mietschulden: Wer nicht zur Wohnung passt, bekommt keinen Termin.

  3. Einzeltermine statt Sammelbesichtigung

    Nur Bewerber mit vollständiger Selbstauskunft laden Sie zur Besichtigung ein.

  4. Nachweise nur vom Favoriten

    Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheit und SCHUFA erst vor dem Vertrag. Absagen nach spätestens sechs Monaten löschen.

Schritt 1 und 2 laufen bei ImmoSchedule automatisch. Der Autoresponder beantwortet jede Anfrage von Immowelt und Kleinanzeigen mit dem Formular-Link.

Autoresponder ansehen

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem Mietinteressenten Angaben zu Einkommen, Beruf, Haushalt und Mietschulden machen. Der Vermieter prüft damit, ob ein Bewerber zur Wohnung passt, meist vor der Besichtigung.

Anders als die SCHUFA-Auskunft beruht sie nur auf den Angaben des Bewerbers. Sie ersetzt deshalb keine Nachweise wie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters, sondern entscheidet, wer zur Besichtigung kommt.

Pflicht oder freiwillig?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Der Vermieter darf die Selbstauskunft aber verlangen und einen Bewerber ablehnen, der sie nicht ausfüllt. Einzelne unzulässige Fragen darf der Bewerber trotzdem unbeantwortet lassen.

Recht, Datenschutz und Praxis

Rechtlicher Rahmen

Die Selbstauskunft ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Drei Gesetze ziehen die Grenzen:

  • AGG § 19: Keine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Wer nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet, ist in der Regel nur an das Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft gebunden, das aber immer gilt (§ 19 Abs. 2 und 5 AGG). Welche Fragen zulässig sind, regelt das AGG nicht, sondern der Datenschutz.
  • DSGVO: Nur nötige Daten, klarer Zweck, Information des Bewerbers (Art. 13) und Löschung nach Zweckerfüllung.
  • BGB §§ 123, 543: Anfechtung und fristlose Kündigung bei arglistiger Täuschung.
Fünf Fehler in selbst gebauten Vorlagen
  1. Fehlende Datenschutzhinweise. Der Bewerber muss erfahren, wer seine Daten wofür und wie lange verarbeitet (Art. 13 DSGVO).
  2. Frage nach dem Geburtsort. Sachlich ohne Bezug, kann auf die Herkunft schließen lassen.
  3. Keine Trennung von Pflicht- und freiwilligen Feldern. Dann fühlt sich der Bewerber gezwungen, alles auszufüllen.
  4. Frage nach dem Familienstand. Erlaubt ist nur die Zahl der einziehenden Personen.
  5. Keine Angabe zur Aufbewahrung. Zum Beispiel: „Bei Absage Löschung nach spätestens sechs Monaten.“
Digital oder Papier

Das PDF ist die klassische Lösung und reicht bei wenigen Bewerbern. Bei vielen Anfragen spricht mehr für ein digitales Formular:

  • Der Link geht automatisch mit der Antwort raus, statt einzeln per Mail.
  • Alle Angaben kommen im selben Format an und lassen sich vergleichen.
  • Hochgeladene Unterlagen lassen sich nach Frist automatisch löschen, statt im Aktenordner nachgehalten zu werden.
  • Bewerber füllen es am Handy aus, wo sie auch die Anfrage abgeschickt haben.

Wer ein digitales Werkzeug nutzt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) mit dem Anbieter. Bei ImmoSchedule ist er Teil der AGB.

Datenschutz und Aufbewahrung
  • Rechtsgrundlage: vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), sobald die Selbstauskunft Teil der Bewerbung ist.
  • Aufbewahrung: Abgelehnte Bewerber höchstens sechs Monate, der ausgewählte Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses.
  • Rechte des Bewerbers: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, Antwort binnen eines Monats.
  • Kanal: E-Mail ist üblich, WhatsApp datenschutzrechtlich heikel. Ein Online-Formular mit Verschlüsselung ist der sauberste Weg.
Was tun bei Falschangaben?

Falsche Angaben zu zulässigen Fragen sind arglistige Täuschung. Sie haben zwei Wege:

  • Anfechtung (§ 123 BGB): War die Angabe für den Vertragsschluss entscheidend, gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig. Frist: ein Jahr ab Entdeckung.
  • Fristlose Kündigung (§ 543 BGB): Bei schwerwiegenden Falschangaben, etwa verschwiegenen Mietschulden oder gefälschten Gehaltsnachweisen.

Die Beweislast liegt bei Ihnen. Holen Sie die Selbstauskunft deshalb schriftlich oder digital ein und gleichen Sie sie mit den Nachweisen des Favoriten ab.

Selbstauskunft und SCHUFA: was zuerst?

Die Selbstauskunft beruht auf den Angaben des Bewerbers, die SCHUFA auf externen Daten. Beides ergänzt sich, die Reihenfolge spart Aufwand:

  1. Selbstauskunft von allen Bewerbern, vor der Besichtigung.
  2. Besichtigung nur mit passenden Bewerbern.
  3. SCHUFA-Auskunft nur vom Favoriten, vor dem Vertrag. Der Bewerber beantragt sie selbst.

Mehr dazu: SCHUFA-Auskunft für Vermieter.

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Nein. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Vermieter dürfen sie aber verlangen und einen Bewerber ablehnen, der sie nicht ausfüllt. Rechtlich ist sie also freiwillig, in der Praxis Standard.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Erlaubt sind Fragen zu Einkommen, Beruf und Arbeitgeber, Anzahl einziehender Personen, Haustieren, bestehenden Mietschulden, Insolvenz und Räumungstiteln. Nicht erlaubt sind Fragen nach Herkunft, Religion, Familienstand, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheit. Maßstab ist der Datenschutz: Erfragt werden darf nur, was für die Mietentscheidung erforderlich ist (Art. 6 DSGVO), besonders geschützte Daten wie Herkunft, Religion oder Gesundheit gar nicht (Art. 9 DSGVO).

Ist die Vorlage kostenlos?

Ja. Die PDF-Vorlage und das Online-Formular auf dieser Seite sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Das PDF entsteht in Ihrem Browser, die Eingaben werden nicht an uns übertragen.

Darf ich die Vorlage anpassen?

Ja. Sie dürfen Felder ergänzen oder entfernen, solange Sie die Grenzen der DSGVO (nur erforderliche Daten) einhalten. Fragen nach Religion, Herkunft, Familienstand oder Schwangerschaft dürfen Sie nicht hinzufügen.

Braucht die Selbstauskunft eine Unterschrift?

Üblich ist sie. Mit Datum und Unterschrift bestätigt der Bewerber, dass seine Angaben stimmen. Das zählt, weil falsche Angaben zu zulässigen Fragen eine Anfechtung des Mietvertrags begründen können (§ 123 BGB). Bei digitalen Formularen genügt eine Bestätigung per Klick.

Was passiert, wenn ein Bewerber falsche Angaben macht?

Falsche Angaben zu zulässigen Fragen, etwa zu Einkommen oder Mietschulden, berechtigen zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder zur fristlosen Kündigung (§ 543 BGB). Bei unzulässigen Fragen darf der Bewerber dagegen falsch antworten, ohne dass das Folgen für den Vertrag hat.

Darf der Mieter bei unzulässigen Fragen lügen?

Ja. Wer etwa nach Religion, Familienplanung oder Herkunft fragt, stellt eine unzulässige Frage. Eine falsche Antwort darauf macht den Mietvertrag nicht anfechtbar.

Wann im Vermietungsprozess sollte die Selbstauskunft erfolgen?

Vor der Besichtigung. So besichtigen nur Bewerber, deren Einkommen und Haushaltsgröße zur Wohnung passen. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder SCHUFA-Auskunft verlangen Sie erst von den Bewerbern, mit denen Sie den Vertrag schließen wollen.

Wie hoch muss das Einkommen mindestens sein?

Als Faustregel gilt: Das Nettoeinkommen sollte mindestens das Dreifache der Warmmiete betragen. Vorgeschrieben ist das nicht. Bei knapperem Einkommen können eine Bürgschaft oder ein zweiter Mieter die Lücke schließen.

Wie lange darf ich Selbstauskünfte aufbewahren?

Von abgelehnten Bewerbern nur so lange, wie Sie sich gegen eine AGG-Klage verteidigen können müssen, üblich sind höchstens sechs Monate. Danach löschen (Art. 17 DSGVO). Beim ausgewählten Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses.

Darf der Vermieter eine Kopie des Personalausweises verlangen?

Zur Prüfung der Identität ist eine Ausweiskopie vor Vertragsschluss üblich. Bewerber dürfen auf der Kopie alles schwärzen, was dafür nicht nötig ist, etwa die Ausweis- und die Zugangsnummer.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Eine Bestätigung des Vorvermieters, dass aus dem letzten Mietverhältnis keine Mietschulden offen sind. Sie ergänzt die Selbstauskunft, der Vorvermieter muss sie aber nicht ausstellen.

Digital oder PDF — was ist besser?

Bei wenigen Bewerbern reicht das PDF. Bei vielen Anfragen sind digitale Formulare im Vorteil: Alle Angaben kommen im selben Format an und lassen sich vergleichen.

Was kostet eine digitale Mieterselbstauskunft?

Bei ImmoSchedule ist die digitale Selbstauskunft im Inserat-Preis enthalten (ab 79 € für 2 Wochen). Es gibt keine Kosten pro Bewerber und keine monatlichen Gebühren. Der Bewerber zahlt nichts.

Die Selbstauskunft digital einholen

Statt PDFs einzeln zu verschicken und zu vergleichen, verschickt ImmoSchedule das Formular mit jeder Antwort und sammelt die Angaben an einer Stelle.

Automatischer Versand

Der Autoresponder schickt den Formular-Link an jede Anfrage von Immowelt und Kleinanzeigen, im Median nach 8 Sekunden.

Automatische Löschung

Hochgeladene Unterlagen der Bewerber werden nach 90 Tagen gelöscht, ohne dass Sie etwas nachhalten müssen.

Im Inserat-Preis enthalten

Keine Kosten pro Bewerber, keine Monatsgebühr. Ab 79 € für 2 Wochen Laufzeit.

Alle Funktionen der digitalen Selbstauskunft

Selbstauskünfte automatisch einholen

Der Autoresponder schickt das Formular mit jeder Antwort, die Angaben landen an einer Stelle. Im Inserat-Preis enthalten, ab 79 €.