Ratgeber | 5 Min. Lesezeit

Mieterselbstauskunft Pflicht: Was Vermieter & Mieter wissen müssen

Gesetzlich keine Pflicht – faktisch Standard. Wir erklären die Rechtslage, was der Vermieter verlangen darf und was bei Weigerung passiert.

Kurzfazit

Eine Mieterselbstauskunft ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vermieter dürfen sie aber verlangen – und tun das in der Praxis fast immer. Wer sich weigert, darf abgelehnt werden. Wer falsche Angaben zu zulässigen Fragen macht, riskiert die Anfechtung des Mietvertrags.

Rechtlicher Status: Keine gesetzliche Pflicht

Im deutschen Mietrecht ist die Mieterselbstauskunft nirgendwo gesetzlich verankert. Weder das BGB noch das Wohnraummietrecht oder die DSGVO schreiben sie vor. Sie ist eine vorvertragliche Praxis, die sich am Markt etabliert hat – aus gutem Grund: Vermieter müssen das Risiko eines Mietausfalls einschätzen, und dafür brauchen sie Informationen.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (u.a. BGH VIII ZR 36/12) klargestellt, dass die Selbstauskunft Teil der vorvertraglichen Aufklärungspflichten sein kann. Der Bewerber muss zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantworten – sobald er sich entscheidet, sie überhaupt zu beantworten.

Was passiert, wenn der Bewerber die Auskunft verweigert?

Verweigert ein Bewerber die Selbstauskunft, hat der Vermieter mehrere Optionen – aber keine Verpflichtung, ihn dennoch zu wählen.

1

Ablehnung

Sie dürfen den Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. Das ist die häufigste Reaktion in der Praxis.

2

Nachfrage

Manchmal hilft ein klarendes Gespräch. Vielleicht hat der Bewerber datenschutzrechtliche Bedenken, die Sie ausräumen können.

3

Reduzierte Auskunft

Sie können auf einzelne Felder verzichten und nur die wichtigsten Bonitätsdaten erfragen – Einkommen, Mietschulden, Insolvenz.

Was darf der Vermieter verlangen?

Auch wenn keine Pflicht zur Auskunft besteht – die Grenzen für zulässige Fragen sind klar gezogen. Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Ratgeber "Was darf der Vermieter fragen?". Die wichtigsten Punkte im Schnellüberblick:

Erlaubt

Einkommen, Beruf, Anzahl Personen, Haustiere, Mietschulden, Insolvenz, Raucherstatus.

Nicht erlaubt

Religion, Nationalität, Familienplanung, Schwangerschaft, sexuelle Orientierung, Vorstrafen, Krankheiten, Parteizugehörigkeit.

Folgen falscher Angaben

Falschangabe bei zulässiger Frage

Wer wahrheitswidrig sein Einkommen oder seine Mietschulden verschweigt, riskiert die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). In schweren Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich. Der Vermieter trägt allerdings die Beweislast.

Falschangabe bei unzulässiger Frage

Wer eine unzulässige Frage falsch beantwortet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Der BGH erlaubt dem Bewerber das sogenannte "Recht zur Lüge" – der Vermieter darf den Vertrag deshalb nicht anfechten.

Die Sicht des Mieters

Auch wenn Mieter die Selbstauskunft als lästig empfinden – die meisten verstehen, dass sie zum Vermietungsprozess gehört. Weigerungen sind in der Praxis selten und kommen meist nur in zwei Konstellationen vor: bei datenschutzrechtlichen Bedenken (verständlich, wenn das Formular tatsächlich problematisch ist) oder bei Bewerbern, die nichts zu verlieren haben (etwa bei akuten Mietschulden).

Mieter sollten wissen: Sie müssen nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Wer auf einer Mieterselbstauskunft Fragen nach Religion, Familienstand oder Schwangerschaft entdeckt, kann diese Felder leer lassen oder bewusst falsch ausfüllen – ohne rechtliche Konsequenzen. Bei zulässigen Fragen (Einkommen, Mietschulden) sind wahrheitsgemäße Antworten Pflicht, sobald der Mieter sich entscheidet, sie überhaupt zu beantworten.

Im Gegenzug haben Mieter klare DSGVO-Rechte: Sie können verlangen, dass ihre Daten nach der Ablehnung gelöscht werden. Sie haben Anspruch auf Auskunft, was gespeichert wurde. Und wer sich diskriminiert fühlt, hat zwei Monate Zeit für eine AGG-Klage. Mehr dazu im Ratgeber Mieterselbstauskunft und DSGVO.

Praxis-Tipps für Vermieter

1

Holen Sie die Selbstauskunft vor der Besichtigung ein. So sparen Sie Zeit und vermeiden den Vorwurf, ohne sachliche Grundlage abzulehnen.

2

Verwenden Sie für jeden Bewerber dieselbe Vorlage – das schützt Sie vor dem Vorwurf der Diskriminierung.

3

Dokumentieren Sie objektive Ablehnungsgründe (Einkommen unter Faktor 3, Mietschulden, etc.) – das schützt Sie bei einer eventuellen AGG-Klage.

4

Stellen Sie Bewerber gleich – wenn Sie die Auskunft verlangen, dann von allen.

5

Beachten Sie die DSGVO-Aufbewahrungsfristen: 6 Monate maximal bei abgelehnten Bewerbern.

Häufige Fragen zur Pflicht der Mieterselbstauskunft

Selbstauskunft sauber dokumentiert

Wer die Auskunft als Standard etabliert, profitiert von einem strukturierten Bewerbungsprozess. ImmoSchedule digitalisiert genau diesen Prozess.

  • Standardisierte Selbstauskunft für alle Bewerber
  • Lückenlose Dokumentation der Antworten und Ablehnungsgründe
  • Automatischer Versand vor jedem Besichtigungstermin
Funktion ansehen

Mieterauswahl rechtssicher dokumentieren

Selbstauskunft, Bonitätsprüfung, Terminbuchung – alles in einer Plattform. Ab 119€ pro Inserat.