Mieterselbstauskunft & DSGVO: Pflichten für Vermieter
Welche Rechtsgrundlage gilt? Wie lange dürfen Sie Daten speichern? Was sind die Rechte des Bewerbers? Hier finden Sie alle DSGVO-Pflichten kompakt erklärt.
Warum die DSGVO bei der Mieterselbstauskunft greift
Sobald Sie als Vermieter personenbezogene Daten eines Bewerbers verarbeiten – also bereits beim Empfang einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft – greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Wohnung privat oder gewerblich vermieten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verarbeitung "ausschließlich persönlich oder familiär" ist – das trifft auf eine reguläre Vermietung nicht zu.
Konkret bedeutet das: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage, müssen den Bewerber informieren, dürfen die Daten nur zweckgebunden nutzen und müssen sie löschen, sobald die Grundlage entfällt. Verstöße können teuer werden.
Rechtsgrundlage: Art. 6 DSGVO
Drei Grundlagen kommen für die Mieterselbstauskunft in Frage. In der Praxis kombinieren Vermieter sie meist:
Art. 6 Abs. 1 lit. b – Vorvertragliche Maßnahmen
Sobald sich ein Bewerber aktiv für eine Wohnung interessiert, dürfen Sie die für die Anbahnung des Mietvertrags erforderlichen Daten verarbeiten. Das umfasst die Bonitätsprüfung, weil ohne sie kein Mietvertrag möglich wäre.
Art. 6 Abs. 1 lit. a – Einwilligung
Ergänzend holen Sie eine ausdrückliche Einwilligung ein – speziell für Daten, die über das unbedingt Erforderliche hinausgehen. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerruflich sein.
Art. 6 Abs. 1 lit. f – Berechtigtes Interesse
Selten als Hauptgrundlage. Greift aber etwa, wenn Sie die Daten zur Abwehr einer AGG-Klage aufbewahren – über die übliche Frist hinaus, aber zeitlich begrenzt.
Aufbewahrungsfristen im Überblick
| Status des Bewerbers | Maximale Frist | Begründung |
|---|---|---|
| Abgelehnt | 6 Monate | AGG-Klagefrist mit Sicherheitsmarge |
| Zurückgezogen | Sofort nach Rückzug | Zweck entfallen |
| Mietvertrag abgeschlossen (laufend) | Dauer Mietverhältnis | Vertragsdurchführung |
| Mietvertrag beendet | Selbstauskunft löschen, Vertrag 10 J. | Steuerliche Aufbewahrung nur für Vertrag |
Rechte des Bewerbers
Jeder Bewerber kann seine Rechte jederzeit ausüben. Sie müssen innerhalb eines Monats reagieren – unentgeltlich.
Auskunftsrecht (Art. 15)
Sie müssen mitteilen, welche Daten Sie speichern, woher sie stammen, an wen sie weitergegeben werden und wie lange Sie sie aufbewahren.
Berichtigungsrecht (Art. 16)
Falsche Daten müssen Sie auf Verlangen korrigieren – etwa, wenn der Bewerber eine Adressänderung mitteilt.
Löschungsrecht (Art. 17)
Sobald der Zweck entfällt, müssen Sie die Daten löschen. Auch ein Widerruf der Einwilligung führt zur Löschung.
Datenübertragbarkeit (Art. 20)
Auf Verlangen müssen Sie die Daten in einem strukturierten, gängigen Format herausgeben – etwa CSV oder PDF.
Folgen bei Verstößen
Bei DSGVO-Verstößen drohen zwei Arten von Konsequenzen: behördliche Bußgelder und zivilrechtliche Schadensersatzklagen. Beides kann sich kombinieren.
Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde
Theoretisch bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes. Bei Privatvermietern in der Praxis deutlich niedriger – meist im drei- bis fünfstelligen Bereich. Höhere Bußgelder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
Schadensersatz nach Art. 82
Betroffene können materiellen und immateriellen Schaden geltend machen. Beispiele: 500-2.000 Euro für unzulässige Datenweitergabe, höhere Beträge bei Datenleaks oder rufschädigender Verwendung.
Häufiger als Bußgelder sind in der Praxis Schadensersatzklagen abgelehnter Bewerber – oft kombiniert mit AGG-Vorwürfen. Eine saubere DSGVO-Dokumentation entkräftet beide Vorwürfe gleichzeitig.
DSGVO-Checkliste für Vermieter
Datenschutzerklärung erstellen und vor der Datenerhebung bereitstellen
Einwilligung freiwillig, eindeutig und widerruflich gestalten
Nur zweckgebundene Daten erheben (siehe Was darf der Vermieter fragen?)
Sichere Übertragung – verschlüsselt statt offene E-Mail oder Messenger
Daten geschützt aufbewahren – verschlüsselte Festplatte, kein offener Cloud-Ordner
Löschfristen einhalten – am besten automatisiert
Auskunftsanfragen innerhalb eines Monats beantworten
Bei Verlust oder Datenleck: innerhalb von 72 Stunden Datenschutzbehörde informieren
Häufige Fragen zur DSGVO bei der Selbstauskunft
DSGVO-Pflichten ohne Excel und Erinnerungen
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- › Automatische Löschung nach konfigurierbarer Frist
- › Dokumentierte Einwilligung mit Zeitstempel
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