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Mieterselbstauskunft & DSGVO: Pflichten für Vermieter

Welche Rechtsgrundlage gilt? Wie lange dürfen Sie Daten speichern? Was sind die Rechte des Bewerbers? Hier finden Sie alle DSGVO-Pflichten kompakt erklärt.

Warum die DSGVO bei der Mieterselbstauskunft greift

Sobald Sie als Vermieter personenbezogene Daten eines Bewerbers verarbeiten – also bereits beim Empfang einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft – greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Wohnung privat oder gewerblich vermieten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verarbeitung "ausschließlich persönlich oder familiär" ist – das trifft auf eine reguläre Vermietung nicht zu.

Konkret bedeutet das: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage, müssen den Bewerber informieren, dürfen die Daten nur zweckgebunden nutzen und müssen sie löschen, sobald die Grundlage entfällt. Verstöße können teuer werden.

Rechtsgrundlage: Art. 6 DSGVO

Drei Grundlagen kommen für die Mieterselbstauskunft in Frage. In der Praxis kombinieren Vermieter sie meist:

Art. 6 Abs. 1 lit. b – Vorvertragliche Maßnahmen

Sobald sich ein Bewerber aktiv für eine Wohnung interessiert, dürfen Sie die für die Anbahnung des Mietvertrags erforderlichen Daten verarbeiten. Das umfasst die Bonitätsprüfung, weil ohne sie kein Mietvertrag möglich wäre.

Art. 6 Abs. 1 lit. a – Einwilligung

Ergänzend holen Sie eine ausdrückliche Einwilligung ein – speziell für Daten, die über das unbedingt Erforderliche hinausgehen. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerruflich sein.

Art. 6 Abs. 1 lit. f – Berechtigtes Interesse

Selten als Hauptgrundlage. Greift aber etwa, wenn Sie die Daten zur Abwehr einer AGG-Klage aufbewahren – über die übliche Frist hinaus, aber zeitlich begrenzt.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Status des Bewerbers Maximale Frist Begründung
Abgelehnt 6 Monate AGG-Klagefrist mit Sicherheitsmarge
Zurückgezogen Sofort nach Rückzug Zweck entfallen
Mietvertrag abgeschlossen (laufend) Dauer Mietverhältnis Vertragsdurchführung
Mietvertrag beendet Selbstauskunft löschen, Vertrag 10 J. Steuerliche Aufbewahrung nur für Vertrag

Rechte des Bewerbers

Jeder Bewerber kann seine Rechte jederzeit ausüben. Sie müssen innerhalb eines Monats reagieren – unentgeltlich.

Auskunftsrecht (Art. 15)

Sie müssen mitteilen, welche Daten Sie speichern, woher sie stammen, an wen sie weitergegeben werden und wie lange Sie sie aufbewahren.

Berichtigungsrecht (Art. 16)

Falsche Daten müssen Sie auf Verlangen korrigieren – etwa, wenn der Bewerber eine Adressänderung mitteilt.

Löschungsrecht (Art. 17)

Sobald der Zweck entfällt, müssen Sie die Daten löschen. Auch ein Widerruf der Einwilligung führt zur Löschung.

Datenübertragbarkeit (Art. 20)

Auf Verlangen müssen Sie die Daten in einem strukturierten, gängigen Format herausgeben – etwa CSV oder PDF.

Folgen bei Verstößen

Bei DSGVO-Verstößen drohen zwei Arten von Konsequenzen: behördliche Bußgelder und zivilrechtliche Schadensersatzklagen. Beides kann sich kombinieren.

Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde

Theoretisch bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes. Bei Privatvermietern in der Praxis deutlich niedriger – meist im drei- bis fünfstelligen Bereich. Höhere Bußgelder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.

Schadensersatz nach Art. 82

Betroffene können materiellen und immateriellen Schaden geltend machen. Beispiele: 500-2.000 Euro für unzulässige Datenweitergabe, höhere Beträge bei Datenleaks oder rufschädigender Verwendung.

Häufiger als Bußgelder sind in der Praxis Schadensersatzklagen abgelehnter Bewerber – oft kombiniert mit AGG-Vorwürfen. Eine saubere DSGVO-Dokumentation entkräftet beide Vorwürfe gleichzeitig.

DSGVO-Checkliste für Vermieter

1

Datenschutzerklärung erstellen und vor der Datenerhebung bereitstellen

2

Einwilligung freiwillig, eindeutig und widerruflich gestalten

3

Nur zweckgebundene Daten erheben (siehe Was darf der Vermieter fragen?)

4

Sichere Übertragung – verschlüsselt statt offene E-Mail oder Messenger

5

Daten geschützt aufbewahren – verschlüsselte Festplatte, kein offener Cloud-Ordner

6

Löschfristen einhalten – am besten automatisiert

7

Auskunftsanfragen innerhalb eines Monats beantworten

8

Bei Verlust oder Datenleck: innerhalb von 72 Stunden Datenschutzbehörde informieren

Häufige Fragen zur DSGVO bei der Selbstauskunft

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